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Gesundheit & Wohlbefinden

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Wie man die Krankenkassenprämie in der Schweiz senken kann: Antrag auf Prämienverbilligung

Редакція Uainfo.chVeröffentlicht: 14 October 2025
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Jedes Jahr erhalten Schweizerinnen und Schweizer Post von ihrer Krankenkasse – meist mit höheren Prämien. Im Jahr 2025 ist die durchschnittliche Grundversicherungsprämie (LAMal) um 6,6 % gestiegen – der höchste Anstieg seit zehn Jahren. Für viele Familien, Alleinstehende und Rentner ist das eine erhebliche finanzielle Belastung.


Um Menschen mit geringem Einkommen zu unterstützen, gibt es in der Schweiz die staatliche Prämienverbilligung – eine finanzielle Unterstützung, die die monatlichen Krankenkassenprämien reduziert. Sie ist kein Sozialrabatt, sondern ein gesetzlicher Anspruch für alle, deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt.


Wie das System der Prämienverbilligung funktioniert

Die Prämienverbilligung ist Teil des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG / LAMal).

Ihr Ziel ist es, dass jede Person in der Schweiz Zugang zu einer bezahlbaren Grundversicherung hat – unabhängig vom Einkommen.

Die Finanzierung erfolgt gemeinsam durch Bund und Kantone.


Während der Bund Mittel zur Verfügung stellt, bestimmen die Kantone selbst, wer Anspruch hat, welche Einkommensgrenzen gelten und wie der Antrag gestellt wird.

Die Subvention wird direkt an die Krankenkasse überwiesen, sodass die versicherte Person einfach eine niedrigere Monatsprämie bezahlt – den Rest übernimmt der Staat.

Im Jahr 2024 erhielten über 2,3 Millionen Menschen in der Schweiz diese Unterstützung – rund 27 % der Bevölkerung.


Wer Anspruch hat

Anspruch auf Prämienverbilligung haben Personen, die:

  • ihren ständigen Wohnsitz in der Schweiz haben,
  • eine Grundversicherung (LAMal) besitzen,
  • ein tiefes oder mittleres Einkommen aufweisen,
  • eine Steuererklärung im Wohnkanton eingereicht haben.


Die Einkommensgrenzen variieren je nach Kanton. Beispiele:

  • Im Kanton Zürich gilt die Grenze bei etwa 35 000 CHF pro Jahr.
  • Im Kanton Bern bei rund 36 000 CHF.
  • Im Kanton Waadt (Vaud) bei 40 000 CHF.


Ausländische Einwohner mit Ausweisen B, C, F oder S haben dieselben Rechte, sofern sie in der Schweiz leben und Steuern zahlen.

Für Personen mit AHV- oder IV-Leistungen wird die Prämienverbilligung in der Regel automatisch gewährt.


Antragstellung

Der Ablauf unterscheidet sich leicht je nach Kanton, grundsätzlich gilt aber:

  1. Wenden Sie sich an die kantonale Sozialversicherungsanstalt (SVA) oder besuchen Sie die offizielle Webseite Ihres Kantons.
  2. Füllen Sie das Online-Formular aus – in einigen Kantonen wird es automatisch verschickt.
  3. Legen Sie die erforderlichen Unterlagen bei: Steuererklärung, Versicherungsdaten, Aufenthaltsbewilligung.
  4. Reichen Sie den Antrag fristgerecht ein – meist bis zum 30. November des laufenden Jahres.
  5. Warten Sie auf den Entscheid. Bei Bewilligung überweist der Kanton die Unterstützung direkt an die Krankenkasse, die Prämie wird automatisch reduziert.


Wie viel man sparen kann

Die Höhe der Unterstützung hängt von Einkommen, Familiengrösse und der durchschnittlichen Prämie im jeweiligen Kanton ab.

In der Regel deckt die Prämienverbilligung 30 % bis 70 % der Kosten.


Beispiel: Bei einer Prämie von 420 CHF pro Monat reduziert sich der Betrag mit Prämienverbilligung auf 150–200 CHF.

Für Kinder und Studierende übernimmt der Staat oft die volle Prämie.


Wichtige Hinweise

  • Die Prämienverbilligung gilt nur für ein Kalenderjahr und muss jährlich neu beantragt werden.
  • Steigt das Einkommen, kann der Kanton die Unterstützung anpassen oder aufheben.
  • Änderungen im Einkommen müssen gemeldet werden, sonst droht Rückforderung.
  • Bei einem Kantonswechsel ist ein neuer Antrag erforderlich.


Warum das wichtig ist

Die Prämienverbilligung ist kein Almosen, sondern ein zentraler Bestandteil des Schweizer Gesundheitssystems, das den gleichberechtigten Zugang zu medizinischer Versorgung sicherstellt.

Für tausende Familien und Einzelpersonen ist sie eine wesentliche Entlastung, die finanzielle Stabilität ermöglicht, ohne auf gute Gesundheitsversorgung verzichten zu müssen.

Wenn Ihr Einkommen gering ist, prüfen Sie Ihren Anspruch und stellen Sie den Antrag. Es ist Ihr gesetzliches Recht – und eine Möglichkeit, jährlich Tausende Franken zu sparen.


Quellen:


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